Sie sind unzufrieden mit den Services Ihrer BahnCard oder möchten ganz regulär Ihre BahnCard kündigen? Im nachfolgenden haben wir für Sie alle Optionen zur Kündigung einer BahnCard zusammengetragen.
Die BahnCard der Deutschen Bahn bietet jede Menge Vorteile für Menschen, die die Bahn häufig nutzen. Mit dem Kauf einer BahnCard (sog. Abonnement) haben Sie einen Vertrag zischen der Bahn und Ihnen abgeschlossen. Wenn Sie die Leistung der Bahn nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie diesen Vertrag kündigen. Tun Sie dies nicht verlängert sich Ihr Vertrag automatisch und Sie tragen die damit verbundenen Kosten.
Wie bei anderen Verträgen auch gibt es für die Kündigung der BahnCard Kündigungsfristen. Diese richten sich nach der Art der BahnCard.
Die BahnCard 25 und 50 kündigen
Bei beiden Bahncards dauert die Laufzeit ein Jahr. Also schauen Sie auf Ihren Vertrag, wann bei Ihnen die Laufzeit beginnt. Die Deutsche Bahn (als Ihr Vertragspartner) hat zur Kündigung der Bahncard 25 und 50 eine Frist zur Kündigung von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit der Bahncard festgeschrieben.
Beispiel: Der erste Geltungstag Ihrer Bahncard ist der 1.1……Dann muss die Kündigung Ihrer Bahncard 25 oder 50 sechs Wochen vor
dem 1.1………bei der Bahn eingegangen sein.
Achtung: beachten Sie das Wort „eingegangen“ sein. Ihre Kündigung muss also spätestens zum Stichtag der Bahn vorliegen. Es reicht nicht, wenn das Kündigungsschreiben das Datum trägt. Ist dies nicht der Fall läuft der Vertrag weiter und Sie zahlen den vollen Preis der Verlängerung der Bahncard.
Mein Tipp: Wenn Sie beim Kauf der Bahncard bereits wissen, dass Sie diese nur ein Jahr brauchen, kündigen Sie gleich beim Kauf. Dann haben Sie auf jeden Fall sicher gestellt, dass mit Ablauf der Karte Ihr Vertrag beendet ist.
Die Bahncard 100 kündigen
Bei der Kündigung dieser Bahncard kommt es darauf an, wie Sie Ihre Karte bezahlen.
Beispiel: Wenn Sie beim Kauf der Bahncard 100 den vollen Jahresbetrag auf einmal bezahlt haben gilt diese für ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch.
Kauf 1.1…………………Ablauf 31.12. des Jahres.
Sollen Sie die Bahncard 100 jeweils monatlich bezahlen, verlängert sich die Mindestlaufzeit automatisch jeweils um einen Monat. Daher können Sie auch monatlich kündigen.
Mein Tipp: Bedenken Sie beim Kauf bereits die Kündigung. Bei einer monatlichen Zahlung sind Sie wesentlich variabler in der Kündigung.
Wie kündige ich die Bahncard?
Kündigen können Sie per Brief, per Mail oder per Fax erfolgen.
Kündigen per Brief: natürlich können Sie auch heute noch Ihr Kündigungsschreiben mit dem guten alte Brief an den BahnCard Service, 60643 Frankfurt am Main senden.
Beispiel: So könnte Ihr Schreiben aussehen: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich den Vertrag für meine Bahncard …. zum xx.yy.zzzz kündigen.
Mein Tipp: wählen Sie den Brief nur, wenn Sie genügend Zeit bis zum Vertragsende haben. Bedenken Sie dabei die Laufzeit und innerhalb der Post braucht Ihr Brief auch eine gewisse Zeit bis er beim richtigen Sachbearbeiter landet.
Kündigen per Mail: Schicken Sie Ihre Email an Bahncard-service@bahn.de. Der Inhalt kann genau so sein wie bei der Kündigung mit einem Brief.
Mein Tipp: Bitten Sie in Ihrer Mail um eine Bestätigung, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist. So haben Sie keine Beweisprobleme.
Kündigung per Fax: Auch diese Möglichkeit steht Ihnen offen. Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben an folgende Fax Nr. des BahnCard-Service der Deutschen Bahn: 01805-121998
Mein Tipp: Lassen Sie sich Ihre Kündigung schriftlich oder per Mail bestätigen und denken Sie daran Ihre Mailanschrift im Fax anzugeben.